| 1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den
Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Lieferverträgen
mit unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden
sind nur dann verbindlich, falls sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
1.2 Den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner
wird widersprochen. Sie haben nur dann Geltung, sofern sie
von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
2. Offerten, Vertragsschluss
2.1 Unsere Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind
freibleibend. Wir behalten uns vor, die in den Verkaufsunterlagen
dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in technischer
oder formaler Hinsicht zu ändern.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch den Versand unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages
zustande. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für
die Bestimmung von Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen.
Die darin aufgeführten Spezifikationen sind verbindlich,
wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung
ein Gegenbericht erfolgt.
3. Preise
3.1 Unsere Angebotspreise erfolgen netto in der bezeichneten
Währung, exkl. MWST, ohne Verpackungs- und Versandkosten
ab unserem Domizil sowie ohne irgendwelche Abzüge.
3.2 Preisanpassungen nach Vertragsschluss erfolgen, falls
Gleitpreise vereinbart wurden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind im Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsstellung an den bezeichneten Zahlungsort
zu leisten. Der Käufer trägt die Bankspesen im Land
der Zahlung. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung
akzeptiert. Bei Teillieferung hat die Zahlung nach Massgabe
der vereinbarten Zahlungsbedingungen für jede einzelne
Lieferung zu erfolgen.
4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der
Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere
Mahnung einen Verzugszins von 6% p.a. Durch die Leistung von
Verzugszinsen wird die Pflicht zur vertragsgemässen Zahlung
nicht aufgehoben.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt,
die Zahlung auch erst später fällig werdender Forderungen
sofort zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene
Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese nicht
geleistet, so sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferung
berechtigt, ohne dass der Käufer von seinen Pflichten
befreit wird.
5. Lieferfristen
5.1 Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsschlusses
zu laufen und ist mit Versand am letzten Tag eingehalten.
5.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
a) wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung
der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder
wenn der Käufer sie nachträglich abändert und
damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
b) wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung aller
gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, wie beispielsweise
Naturereignisse und Epidemien, Mobilmachung, uns oder unsere
Lieferanten betreffende Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen,
Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung
von Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten, behördliche
Massnahmen und Transporthindernisse;
c) wenn der Käufer mit den von ihm auszuführenden
Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er
die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
5.3 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein
Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt
vom Vertrag zu. Eine Konventionalstrafe für verspätete
Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
6. Transport und Versicherung
6.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung
sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Ansonsten erfolgen unsere
Lieferungen verpackt per Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation)
oder Camion, wobei wir uns die Wahl der Versandart vorbehalten.
Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Kurier werden
in jedem Fall gesondert verrechnet.
6.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer
bei Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich
an den letzten Frachtführer zu richten.
6.3 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art
obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von uns im Namen
und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.
7. Lieferung
Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt hinsichtlich
Umfang, Inhalt und allfällige Mängel zu prüfen.
Erweist sich die Lieferung als nicht bestellungsgemäss,
so hat dies der Käufer unverzüglich schriftlich
mitzuteilen, ansonsten diese als genehmigt gilt.
8. Erfüllungsort, Übergang von Nutzen und Gefahr
8.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist
unser Geschäftssitz in Zürich.
8.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab unserem
Domizil auf den Käufer über. Die Vereinbarung, dass
die Lieferung unter Beachtung einer ICC Incoterms-Klausel
erfolgt, bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen
Form. Falls der Versand aus Gründen verunmöglicht
oder verzögert wird, die wir nicht zu vertreten haben,
lagern wir die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
9. Gewährleistung
9.1 Wir gewährleisten die Mängelfreiheit und die
Funktionsfähigkeit der verkauften Produkte für den
bestimmungsgemässen Gebrauch.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte
beträgt 12 Monate ab erfolgter Lieferung. Innerhalb dieser
Frist werden fehlerhafte Produkte, die nachweisbar auf Material-,
Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen
sind, nachgebessert oder ersetzt. Für Produkte, an welchen
vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Reparaturen
ausgeführt wurden, ist die Gewährleistung verwirkt.
Dies gilt auch, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden
Montage- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden.
9.3 Produkte, welche nach Spezifikationen oder Modellen des
Käufers hergestellt wurden, sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen, wenn die Mängel auf Konstruktionsfehler
zurückzuführen sind. Für diese Produkte sind
die Prüfungs- und Zulassungskosten irgendwelcher Art
sowie Änderungskosten aufgrund von behördlichen
Prüfungen vom Käufer zu tragen.
9.4 Alle weiteren Ansprüche, insbesondere jene auf Rücktritt,
Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Es werden
insofern keine Kosten für De- oder Wiedermontage oder
für irgendwelche andere Folgeschäden von uns übernommen.
10. Haftung
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche
oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für
sogenannte Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden,
ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss
gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte
Schäden.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises in unserem Eigentum. Eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung solcher Ware ist dem Käufer
untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern. Der
Käufer tritt uns schon jetzt die Kaufpreisforderung aus
der Weiterveräusserung sicherungshalber ab, ohne Notwendigkeit
einer besonderen Erklärung. Der Käufer ist verpflichtet,
und alle zur Einziehung der Forderung notwendigen Unterlagen
auf erstes Verlangen hin zuzustellen.
11.2 Wir haben das sofortige Wegnahmerecht bezüglich
der Vorbehaltsware, falls der Käufer seine Zahlungen
einstellt oder überschuldet ist.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Die Rechtsbeziehungen mit uns unterstehen dem schweizerischen,
materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“).
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder
werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen davon
nicht berührt.
12.2 Gerichtsstand ist Zürich. Wir behalten uns jedoch
vor, den Vertragspartner nach unserer Wahl auch an dessen
Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
|