Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung von Lieferverträgen mit unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden sind nur dann verbindlich, falls sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2 Den allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird widersprochen. Sie haben nur dann Geltung, sofern sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Offerten, Vertragsschluss
2.1 Unsere Offerten, die keine Annahmefrist enthalten, sind freibleibend. Wir behalten uns vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen Produkte jederzeit in technischer oder formaler Hinsicht zu ändern.
2.2 Ein Vertrag kommt erst durch den Versand unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrages zustande. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen. Die darin aufgeführten Spezifikationen sind verbindlich, wenn nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung ein Gegenbericht erfolgt.

3. Preise
3.1 Unsere Angebotspreise erfolgen netto in der bezeichneten Währung, exkl. MWST, ohne Verpackungs- und Versandkosten ab unserem Domizil sowie ohne irgendwelche Abzüge.
3.2 Preisanpassungen nach Vertragsschluss erfolgen, falls Gleitpreise vereinbart wurden.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind im Rechnungsbetrag ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung an den bezeichneten Zahlungsort zu leisten. Der Käufer trägt die Bankspesen im Land der Zahlung. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung akzeptiert. Bei Teillieferung hat die Zahlung nach Massgabe der vereinbarten Zahlungsbedingungen für jede einzelne Lieferung zu erfolgen.
4.2 Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Käufer ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 6% p.a. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Pflicht zur vertragsgemässen Zahlung nicht aufgehoben.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Zahlung auch erst später fällig werdender Forderungen sofort zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese nicht geleistet, so sind wir zur Zurückhaltung unserer Lieferung berechtigt, ohne dass der Käufer von seinen Pflichten befreit wird.

5. Lieferfristen
5.1 Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsschlusses zu laufen und ist mit Versand am letzten Tag eingehalten.
5.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
a) wenn uns die Angaben, die wir für die Ausführung der Bestellung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Käufer sie nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
b) wenn Hindernisse auftreten, die wir trotz Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht abwenden können, wie beispielsweise Naturereignisse und Epidemien, Mobilmachung, uns oder unsere Lieferanten betreffende Arbeitskonflikte, erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten, behördliche Massnahmen und Transporthindernisse;
c) wenn der Käufer mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
5.3 Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Eine Konventionalstrafe für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

6. Transport und Versicherung
6.1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Ansonsten erfolgen unsere Lieferungen verpackt per Post, Frachtgut (Eisenbahn-Empfangsstation) oder Camion, wobei wir uns die Wahl der Versandart vorbehalten. Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Kurier werden in jedem Fall gesondert verrechnet.
6.2 Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten.
6.3 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie von uns im Namen und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.

7. Lieferung
Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Erhalt hinsichtlich Umfang, Inhalt und allfällige Mängel zu prüfen. Erweist sich die Lieferung als nicht bestellungsgemäss, so hat dies der Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, ansonsten diese als genehmigt gilt.

8. Erfüllungsort, Übergang von Nutzen und Gefahr
8.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz in Zürich.
8.2 Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab unserem Domizil auf den Käufer über. Die Vereinbarung, dass die Lieferung unter Beachtung einer ICC Incoterms-Klausel erfolgt, bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. Falls der Versand aus Gründen verunmöglicht oder verzögert wird, die wir nicht zu vertreten haben, lagern wir die Ware auf Rechnung und Gefahr des Käufers.

9. Gewährleistung
9.1 Wir gewährleisten die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit der verkauften Produkte für den bestimmungsgemässen Gebrauch.
9.2 Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 12 Monate ab erfolgter Lieferung. Innerhalb dieser Frist werden fehlerhafte Produkte, die nachweisbar auf Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, nachgebessert oder ersetzt. Für Produkte, an welchen vom Käufer oder Dritten Änderungen oder Reparaturen ausgeführt wurden, ist die Gewährleistung verwirkt. Dies gilt auch, wenn vom Käufer oder Dritten die massgebenden Montage- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten wurden.
9.3 Produkte, welche nach Spezifikationen oder Modellen des Käufers hergestellt wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die Mängel auf Konstruktionsfehler zurückzuführen sind. Für diese Produkte sind die Prüfungs- und Zulassungskosten irgendwelcher Art sowie Änderungskosten aufgrund von behördlichen Prüfungen vom Käufer zu tragen.
9.4 Alle weiteren Ansprüche, insbesondere jene auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen. Es werden insofern keine Kosten für De- oder Wiedermontage oder für irgendwelche andere Folgeschäden von uns übernommen.

10. Haftung
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für sogenannte Mangelfolgeschäden und indirekte Schäden, ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.

11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung solcher Ware ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern. Der Käufer tritt uns schon jetzt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräusserung sicherungshalber ab, ohne Notwendigkeit einer besonderen Erklärung. Der Käufer ist verpflichtet, und alle zur Einziehung der Forderung notwendigen Unterlagen auf erstes Verlangen hin zuzustellen.
11.2 Wir haben das sofortige Wegnahmerecht bezüglich der Vorbehaltsware, falls der Käufer seine Zahlungen einstellt oder überschuldet ist.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Die Rechtsbeziehungen mit uns unterstehen dem schweizerischen, materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“). Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
12.2 Gerichtsstand ist Zürich. Wir behalten uns jedoch vor, den Vertragspartner nach unserer Wahl auch an dessen Domizil oder einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

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